Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB's
I. Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jegliche mietweise Überlassung von Gästezimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, vertragliche Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Gästehaus steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das gebuchte Gästehaus, nachfolgend „Gästehaus Kampik“ genannt, und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Aufnahmevertrag.
3. Das Gästehaus haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel, die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Gästehaus zurückzuführen sind.
4. Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich nach sechs Monaten.
5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Kunden. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Gästehaus allgemein für
derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 % anheben.
4. Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer oder Personen, der Leistung des Gästehaus oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Gästehaus ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Gästehaus berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren bzw. niedrigeren Schadens bleibt dem Hotel bzw. dem Kunden vorbehalten.
6. Das Gästehaus ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Das Gästehaus ist berechtigt, bei verschulden des Kunden entstandene Schäden an Haus oder Inventar , die Kosten zur Wiederherstellung des Zimmers dem Kunden in Rechnung zu stellen.
IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Gästehaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Gästehauses.
Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzugs des Gästehauses oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungsverbringung.
2. Sofern zwischen dem Gästehaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Gästehaus ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungsverbringung vorliegt.
3. Im Falle einer Stornierung durch den Kunden ohne vorherige Ankündigung und ohne Vereinbarung mit dem Hotel ist die volle Reservierungsgebühr zu zahlen. (No Show Gebühr)
4. Dem Gästehaus steht es frei, den ihm entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstückzu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. Rücktritt des Gästehauses
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Gästehaus gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Gästehaus berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls: höhere Gewalt oder andere vom Gästehaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Gästehaus begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Gästehausesin der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Gästehauses zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Das Gästehaus hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5. Bei berechtigtem Rücktritt des Gästehauses entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung,- übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die Anreise ist bis 20:00 Uhr möglich, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Wenn der Kunde ab 20:00 Uhr anreist, wird Self-Check in veranlasst. Das Gästehaus hat entsprechende Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen.
3. Im vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung von 10.00 Uhr bis 15.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem gä kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Gästehauses
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung gilt im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Gästehaus nicht.
3. Für die unbeschränkte Haftung des Gästehauses gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
VIII. Datenschutz
Der Gästehaus respektiert die Vertraulichkeit der personenbezogenen Informationen seiner Kunden. Wir werden Ihre personenbezogenen Informationen ohne Ihre Zustimmung unter keinen Umständen an Dritte weitergeben, außer wenn wir Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Kreditkarteninformationen an das Gästehaus Ihrer Wahl übermitteln und wenn gesetzliche Vorschriften eine Übermittlung der Daten verlangen. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, Ihre personenbezogenen Informationen an unsere Partnerunternehmen (in und außerhalb der Europäischen Union) weiterzugeben, darunter auch unsere Mitarbeiter und die Mitarbeiter unserer Partnerunternehmen sowie unsere vertrauenswürdigen Bevollmächtigten und Vertreter, die mit unserer Zustimmung Zugang zu diesen Informationen haben und die diese Informationen kennen müssen oder Zugang zu diesen Informationen haben müssen, um unsere Dienstleistung für Sie auszuführen. Beachten Sie auch unsere Bestimmungen zum Datenschutz und zu Cookies für weitere Informationen.
IX. Hausordnung
Rauchen
Die Pension Füg ist eine Nichtraucher-Pension. Für die Raucher befindt sich eine Raucherecke auf dem Grundstück.
Das Rauchen ist in allen Räumen untersagt. Bei festgestelltem Verstoß gegen das Rauchverbot zieht dies eine Zusätzliche Reinigung der betroffenen Räume nach sich und wird mit einem Zusatzbeitrag von 75,00 € berechnet.
Bei Verstoß gegen die Hausordnung und sich daraus resultierenden Schäden und Kosten, werden Verursacher der Schäden/Kosten an Haus- bzw. Zimmerschäden mit bis zu 100% an den Wiederinstandsetzungskosten beteiligt.
X. Schriftverkehr
Mit dem Abschluss Ihrer Buchung akzeptieren Sie den Erhalt
1. einer E-Mail, die wir Ihnen kurz nach Ihrem Buchungsabschluss zusenden mit Informationen über Ihre Reservierung
2. sowie einer E-Mail, die wir Ihnen gegebenenfalls direkt nach Ihrem Aufenthalt in dem Hotel zusenden und in der Sie darum gebeten werden, das Formular für die Gästebewertung auszufüllen.
Neben den E-Mails, die Sie zur Buchungsbestätigung oder über Buchungsänderungen oder Stornierungen erhalten sowie jeglicher Kommunikation von dem Hotel bezüglich Ihrer Buchung, Einladungen für Gästebewertungen und den E-Mails, die Sie auf ausdrücklichen Wunsch erhalten, werden wir Ihnen keine weiteren Nachrichten, E-Mails oder Briefe zukommen lassen, sofern Sie nicht ausdrücklich anders zustimmen.
XI. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gästehauses.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen
Interessen der Parteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.